Ausgangszustandsbericht

Erfahrungen und Erkenntnisse im Ergebnis der praktischen Anwendung der Arbeitshilfe zum Ausgangszustandsbericht für Boden und Grundwasser

Momentan sind keine Termine vorhanden, sprechen Sie uns gern bezüglich einer Inhouse-Schulung oder offene Veranstaltungen an

Rabattmöglichkeiten:

Frühbucher
bis 42 Tage vorher
Mengenrabatt
bei Anmeldung von 2 Personen: 4%
bei 3 Personen und mehr: 10%
weitere Informationen: hier

Kursbeschreibung

Im Januar 2011 ist die Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments über Industrieemissionen (IED) in Kraft getreten, welche mit dem § 10, Abs. 1 a des BImSchG in deutsches Recht umgesetzt worden ist. Das BImSchG regelt hierbei das Erfordernis eines Ausgangszustandsberichtes (AZB) dahingehend, dass eine Verschmutzung des Bodens oder des Grundwassers auf dem Anlagengrundstück durch die relevanten gefährlichen Stoffe möglich ist.

Der AZB dient dabei als Beweissicherung und Vergleichsmaßstab für die Rückführungspflicht bei Anlagenstilllegung nach dem § 5, Absatz 4 des BImSchG. Vor dem Hintergrund des mit dem BImSchG definierten Stichtages 07.01.2013 sind Verschmutzungen des Bodens oder des Grundwassers, die nach diesem Stichtag durch den Anlagenbetrieb entstanden sind, durch den Betreiber der BImSchG-Anlage zu beseitigen. Zielstellung dabei ist die Rückführung des Anlagengrundstückes in den Ausgangszustand, soweit dies verhältnismäßig ist. Vor diesem Hintergrund ist bei der Erstellung von Ausgangszustandsberichten zwischen altlastenbedingten Belastungen des Untergrundes und durch den Anlagenbetrieb ggf. entstandene oder potentiell entstehende Belastungen zwingend zu unterscheiden. Die Sanierungspflichten von Altlasten und die sich erst in der Zukunft realisierenden Sanierungskosten für die Rückführung des Anlagengrundstückes in den Ausgangszustand erfordern zumeist sehr hohe und wachsende Investitionskosten. Von Personen, die mit der Erstellung von Ausgangszustandsberichten befasst sind, werden daher umfangreiche Kenntnisse und interdisziplinäres Fachwissen u.a. zur Beurteilung der klassischen Altlastensituation als auch der durch den Betrieb einer BImSchG-Anlage ggf. entstehenden Belastungssituationen, der Aufstellung von Untersuchungskonzepten im Rahmen der Erarbeitung von Ausgangszustandsberichten, der Bewertung der vorgefundenen Belastungen und bei der späteren Erstellung von Sanierungskonzepten gefordert.

Ausgangszustandsberichte bedürfen insofern einer sorgfältigen Planung, Abstimmung mit den zuständigen Behörden und einer nachvollziehbaren Dokumentation für die Eigentümer der BImSchG-Anlagen und die zuständigen Behörden. Grundlage für die Erstellung der Ausgangszustandsberichte bildet die Arbeitshilfe zum Ausgangszustandsbericht für Boden und Grundwasser der LABO in Zusammenarbeit mit der LAWA.

Zielgruppen: Betreiber/Inhaber von BImSchG-Anlagen, die zur Erarbeitung von Ausgangszustandsberichten verpflichtet sind, Ingenieur-büros, Gutachter und Sachverständige sowie Beschäftigte der staatlichen und kommunalen Umweltverwaltung, die mit der Untersuchung, Beurteilung, Planung und Bewertung von Ausgangszustandsberichten befasst sind

Programm

Einführung in die Regelungen zum Ausgangszustandsbericht im europäischen und deutschen Recht

Einführung in die Arbeitshilfe zum Ausgangszustandsbericht für Boden und Grundwasser der LABO in Zusammenarbeit mit der LAWA

Rolle des Ausgangszustandsberichtes im Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)

Möglichkeiten und Grenzen der Analytik zur Definition des Ausgangszustandes

Trennung der Kontaminationssituation aus Altlastengründen und Anlagenbetrieb nach BImSchG

Vorstellung der Praxiserfahrungen bei der Erstellung von Ausgangszustandsberichten

Gemeinsame Bearbeitung unterschiedlicher Beispiele für die Erstellung eines Ausgangszustandsberichtes

Referent:

Dipl.-Ing. Dieter Poetke, Leiter „Boden und Gewässermanagement“ der GICON Großmann Ingenieur Consult GmbH

Veranstaltungsorte:

Informationen zu Veranstaltungsorten und Übernachtungsmöglichkeiten
finden Sie: hier

Inhouse-Schulungen:

Sollte Ihr Unternehmen Interesse an einer Inhouse-Schulung zu diesem Thema haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Die NORDUM Akademie führt alle angebotenen Seminare deutschlandweit als Inhouse-Schulung durch.

Dr. rer. nat. Jeanette Holz
038208 / 434 830
info)at(akuma.training

Empfehlungen:

Probenahme von Boden und Bodenluft
In dieser Schulung erwerben Sie die Sachkunde zur Probenahme von boden und Bodenluft.

Probenahme von Grund- und Oberflächenwasser
In dieser Schulung erwerben sie die sachkunde zur Probenahme vpon Grund- und Oberflächenwasser.