Probenahme von Klärschlamm und Boden - nach AbfklärV

Sachkundenachweis

Termin: 19.04.2024 || Beginn: 09:00 Ende: 16:30
Preis (inkl. 19% MwSt): 476,00 €
Online via MS Teams
Termin: 07.11.2024 || Beginn: 09:00 Ende: 16:30
Preis (inkl. 19% MwSt): 476,00 €
Leipzig
Termin: 06.12.2024 || Beginn: 09:00 Ende: 16:30
Preis (inkl. 19% MwSt): 476,00 €
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Termin: 06.12.2024 || Beginn: 09:00 Ende: 16:30
Preis (inkl. 19% MwSt): 476,00 €
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Rabattmöglichkeiten:

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bis 42 Tage vorher
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bei Anmeldung von 2 Personen: 4%
bei 3 Personen und mehr: 10%
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Kursbeschreibung

Klärschlämme sind bei der Abwasserreinigung anfallende Abfälle zur Verwertung bzw. Entsorgung. Die Verwertung von Klärschlämmen in der Landwirtschaft regelte früher die Abfallklärschlammverordnung (AbfKlärV). Seit dem 01.01.2015 gelten für Klärschlamm die Grenzwerte der Düngemittelverordnung-DüMV, welche die Kennzeichnung, die Einhaltung der Schadstoffgrenzwerte und die Seuchen- und Phytohygiene regelt. Im Juni 2017 mit der neuen Klärschlammverordnung (Harmonisierung der Abfall-Klärschlammverordnung (AbfKlärV) und der Düngemittelverordnung (DüMV) ) wurden u.a. Grenzwerte und Analytik neu festgelegt. Änderungen wurden bei folgenden Punkten vorgenommen: Probenahme, Untersuchungsparameter, Grenzwerte, Untersuchungshäufigkeit, Ausbringungsmengen, Ausbringungssperrzeiten, externe Qualitätssicherung. Dies hat Auswirkungen auf die Untersuchung, Deklaration und Entsorgung von Klärschlamm und Boden.

In mehreren abfallrechtlichen Verordnungen ist festgelegt, dass bestimmte Untersuchungen, darunter insbesondere solche zur chemischen Zusammensetzung von Abfällen, so auch Klärschlamm, von dafür notifizierten Untersuchungsstellen durchzuführen sind.
Die Notifizierung wird grundsätzlich durch die zuständige Behörde des Landes erteilt, in dem die Untersuchungsstelle ihren Geschäftssitz hat und erfordert als Voraussetzung den Nachweis, dass die Untersuchungsstelle die Anforderungen an die Fachkunde, Unabhängigkeit, Zuverlässigkeit und gerätetechnischen Ausstattung nach dem „Fachmodul Abfall“ vollständig erfüllt. Dazu zählt auch die Probenahme.

Zielgruppen: Prüflaboratorien, LUFen, Probenehmer für den landwirtschaftlichen Bereich

Programm

Grundlagen, Anwendungsbereich, Anforderungen
Gesetze und Regelwerke, Fachmodul Abfall, Arbeitshilfen und Materialien
Klärschlammverordnung (AbfklärV)
Begriffsbestimmungen Klärschlamm, Aufbringen von Klärschlamm

Planung der Probenahme Klärschlamm und Boden
Probenahmestrategie, Repräsentativität der Probenahme, Probenauswahl

Durchführung der Probenahme
Klärschlamm - Probenahmetechnik und -verfahren, Probenauswahl, Probenentnahme, Probenkonservierung und -transport
Boden - Probenahmetechnik und -verfahren, Probenahmestellen und Beprobungstiefen, Probenbehandlung, Probenauswahl, Probenentnahme, Probenkonservierung und -transport,
Dokumentation

häufige Fehlerquellen

Qualitätssicherung

Praktischer TeilProbenahme von Klärschlamm
Probenahmetechnik und -verfahren, Probenauswahl, Probenentnahme, Probenkonservierung und -transport, Nachbereitung, Dokumentation (Probenahmeprotokoll), häufige Fehlerquellen

Referent:

Dr. Thorsten Spirgath, Spicon GmbH

Veranstaltungsorte:

Informationen zu Veranstaltungsorten und Übernachtungsmöglichkeiten
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Inhouse-Schulungen:

Sollte Ihr Unternehmen Interesse an einer Inhouse-Schulung zu diesem Thema haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Die NORDUM Akademie führt alle angebotenen Seminare deutschlandweit als Inhouse-Schulung durch.

Dr. rer. nat. Jeanette Holz
038208 / 434 830
info)at(akuma.training

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