Durch Inkrafttreten der neuen MantelV ist es bei Bewertung und Umgang mit kontaminiertem Bodenmaterial und Ersatzbaustoffen wie Recyclingmaterial zu Veränderungen gekommen. Umgang und Verwendung von Böden und Ersatzbaustoffen werden mit der neuen Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und der Novellierung der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV) neu geregelt.