Neue Trinkwasserverordnung 2001

Am 11. Mai 2011 wurde die „Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung“ im Bundesanzeiger veröffentlicht (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 21, ausgegeben zu Bonn am 11. Mai 2011).

Am 11. Mai 2011 wurde die „Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung“ im Bundesanzeiger veröffentlicht (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 21, ausgegeben zu Bonn am 11. Mai 2011). Am 01. November.2011 tritt die neue Trinkwasserverordnung in Kraft. Somit ergeben sich einige wichtige Veränderungen: Hier einige Beispiele (Auszüge)

Begriffsbestimmungen (§ 3)

  • Ersatz des bisher sperrigen Begriffes„Wasser für den menschlichen Gebrauch“ wurde das Wort„Trinkwasser“ mit gleicher Definition
  • § 3 Abs. 2 durch diese Verordnung festgelegten Werte, die einzuhalten sind, berücksichtigen die Messunsicherheiten der Analyse- und Probenahmeverfahren.

Allgemeine Anforderungen an die Beschaffenheit des Trinkwassers (§ 4)

  • keine Verwendung mehr der sehr missverständlichen Forderung „Trinkwasser muss frei von Krankheitserregern sein“

Mikrobiologische Anforderungen an die Beschaffenheit des Trinkwassers (§ 5)

  • entsprechend zu dem bislang schon geltenden Minimierungsgebot für chemische Stoffe ist nun in § 5 Abs. 4 ein mikrobiologisches Minimierungsgebot festgeschrieben.

Maßnahmen im Falle der Nichteinhaltung von Grenzwerten, der Nichterfüllung von Anforderungen sowie des Erreichens oder der Überschreitung von technischen Maßnahmewerten (§ 9)

  • in § 9 Abs. 5 sind besondere Regelungen bei Überschreitung der Grenzwerte von Indikatorparametern (s. auch Anlage 3) definiert worden, die von denjenigen für die strengeren Grenzwerte der Anlagen 1 und 2 deutlich abweiche
  • das Gesundheitsamt kann ausdrücklich auch für Parameter, für die kein Grenzwert in der Trinkwasserverordnung vorhanden ist, maximal zulässige Höchstkonzentrationen festlegen (§ 9 Abs. 6).

Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren (§ 11)

  • die Bestimmungen des § 11 gelten für alle Stoffe, die während der Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung des Trinkwassers verwendet werden (§ 11 Abs. 1).
  • nähere Bestimmung der Rolle des Umweltbundesamtes bei der Führung der Liste gemäß § 11 und die am Anhörungsverfahren beteiligten Kreise sowie das Antragsverfahren zur Neuaufnahme von Stoffen oder Desinfektionsverfahren

Anzeigepflichten (§§ 13, 16)

  • klare Regelung der Anzeigepflichten der Wasserversorgungsunternehmen gegenüber dem Gesundheitsamt

Untersuchungspflichten (§ 14)

  • § 14 Abs. 3 i.V.m. Anlage 3 Teil II: erstmals verbindliche Definition der Untersuchungspflichten auf Legionellen für mobile Versorgungsanlagen und ständige Trinkwasserinstallationen
  • nach § 15 Abs. 4 Ziff. 6. jede Akkreditierungsstelle eines Mitgliedsstaats der EU kann eine Laborakkreditierung durchführen
  • Landeslisten der Trinkwasserlabore (Erfüllung Anforderungen nach § 15) haben bundesweite Geltung

Anforderungen an Anlagen für die Gewinnung, Aufbereitung oder Verteilung von Trinkwasser (§ 17)

  • neue Vorgaben für Trinkwasserinstallationen in Gebäuden.

Mikrobiologische Grenzwerte (Anlage 1)

  • entsprechend der EG-Trinkwasserrichtlinie – Zuordnung coliforme Bakterien zu den Indikatorparametern

Chemische Grenzwerte (Anlage 2)

  • Acrylamid, Epichlorhydrin, Vinylchlorid: geänderte Spezifikationen
  • Kupfer: Anhebung des pH-Wertes, bei dessen Überschreitung nicht auf Kupfer untersucht zu werden braucht, von 7,4 auf 7,8
  • Blei: Inkrafttreten des neuen Grenzwerts von 10 μg/l am dem 01.01.2013; Verpflichtung der Veröffentlichung von vorhandenen Bleileitungen
  • Cadmium: Absenkung des Grenzwerts von 5 μg/l auf 3 μg/l.
  • Uran: neuer Grenzwert mit 10 μg/l.

Indikatorparameter (Anlage 3)

  • coliforme Bakterien: Aufnahme in Anlage 3, aus Anlage 1 herausgenommen
  • Legionellen: Aufnahme mit besonderen spezifizierten Untersuchungspflichten
  • Sulfat: Anhebung des Grenzwertes von 240 mg/lauf 250 mg/l
  • Ammonium, Chlorid, Eisen, Sulfat und Mangan: erhöhte Werte bei geogenen Abweichungen entfallen.

Weiterführende Informationen:
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Veranstaltungen der Nordum Akademie im Bereich Trinkwasser:
Veranstaltungen zur Probenahme Trinkwasser