Neue Oberflächengewässerverordnung (OGewV)

Das Bundeskabinett hat am 11.05.2016 der neuen Oberflächengewässerverordnung zugestimmt. Die Neufassung setzt die Richtlinie 2013/39/EU in deutsches Recht um.

Das Bundeskabinett hat am 11.05.2016 der neuen Oberflächengewässerverordnung zugestimmt. Die Neufassung setzt die Richtlinie 2013/39/EU in deutsches Recht um.

Es werden wichtige Vorgaben, um den Zustand der Gewässer zu bewerten und zu überwachen, werden aktualisiert und vereinheitlicht. Die Anforderungen an den guten Gewässerzustand werden damit europaweit angeglichen. Die Neufassung wurde in enger Kooperation mit der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) und der europäischen Ebene erstellt.

Die Oberflächengewässerverordnung regelt chemische, physikalische und biologische Anforderungen an Oberflächengewässer. Sie konkretisiert und normiert die Vorgaben zum chemischen und ökologischen Zustand bzw. Potenzial der Gewässer. Die Liste der Stoffe, die in Gewässern gemessen werden müssen, wurde gestrafft. Dabei sind 100 spezifische Stoffe nicht mehr relevant und wurden gestrichen. Demgegenüber wurden Umweltqualitätsnormen für 12 neue europaweit prioritäre Stoffe und 9 neue spezifische Stoffe festgelegt. Hierbei handelt es sich vor allem um Pflanzenschutzmittel, aber auch Biozide und Industriechemikalien.
Die Verordnung gibt neue Vorgaben für Stickstoffverbindungen in Gewässer, um der Nährstoffüberlastung der Übergangs- und Küstengewässer entgegenzuwirken. Die neuen Werte erfordern bei der Bewirtschaftung der Flussgebiete eine Reduzierung der Stickstofffrachten von bis zu 60 Prozent der aktuellen Werte!

Informationen unter Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Weitere Informationen: BMUB