Legionellen in Warmwasseranlagen

Am 01.11.2011 trat die erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung) in Kraft. Kernpunkt der Novellierung ist eine Verschärfung der Untersuchungs- und Anzeigepflichten hinsichtlich einer Legionellen-Belastung

Am 01.11.2011 trat die erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung) in Kraft. Kernpunkt der Novellierung ist eine Verschärfung der Untersuchungs- und Anzeigepflichten hinsichtlich einer Legionellen-Belastung des Trinkwassers. Somit kommen erhöhte Anforderungen auf den Betreiber von Trinkwasserinstallationen zu.

Seit Mitte der achtziger Jahre werden die Probleme der Seuchenhygiene durch Legionellen-Besiedlung von Warmwasserverteilungssystemen in Deutschland diskutiert.

Legionellen kommen in der Natur als Bestandteil der Mikroflora des Wassers als aerobe Bakterien vor, welche in geringer Zahl in allen Oberflächengewässern und im Grundwasser vorhanden sind. Mit dem Rohwasser können sie von dort aus mit dem Rohwasser in Trinkwassersysteme und sonstige wasserführende Systeme gelangen. Legionellen können sich schnell vermehren. Ihre Konzentration im Wasser hängt ab u.a. von längeren Verweilzeiten (Stagnation) und vor allem von der Temperatur (Optimum bei 37 Grad).  

Eine Ansteckung mit Legionellen erfolgt über einatmen, meist in der Dusche, denn die Bakterien müssen in die Atemwege gelangen, um Infektionen auszulösen.

Einmal in die Lunge gelangt, können Legionellen eine lebensgefährliche Lungenentzündung, die Legionärskrankheit, hervorrufen. An ihr erkranken in Deutschland bis zu 10 000 Menschen pro Jahr, 1000 sterben daran. Experten vermuten jedoch, dass eine große Zahl an Todesfällen durch Lungenentzündungen ebenfalls unerkannt auf das Konto des Erregers gehen.

Zukünftig dürfen nicht mehr als 100 Kolonie bildende Einheiten in 100 Milliliter Wasser vorkommen.

Links:

Gesetzlich Grundlagen der Trinkwasserverordnung

Artikel zur Problematik Legionellen in Focus Online