Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat eine neue Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle am 08.05.2023 veröffentlicht - LAGA Mitteilung M 23 (2023), 08.05.2023. Sie soll eine bundesweit einheitliche Vorgehensweise zur Entsorgung von mineralischen Bau- und Abbruchabfällen unter der Berücksichtigung möglicher Asbestbelastungen gewährleisten. Somit Thematik zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle aus den Bau- und Abbruchbereich neu konzipiert. Die neue LAGA M23 will neben einer Ausschleusung von Asbest aus dem Stoffkreislauf eine Verbesserung des Baustoffrecyclings sowie ein stärkerer Einsatz von Recyclingbaustoffen erreichen. dazu müssen Bauabfälle unbedenklich, d.h. asbestfrei sein. Asbesthaltige Abfälle sind nun auch Gegenstand der Vollzugshilfe.
Besuchen Sie unser Praxisseminar auf dem ein Überblick über die neue LAGA M23 gegeben wird, damit Sie besser mit den anstehenden Problemen beim Entsorgung asbesthaltiger Abfälle aus den Bau- und Abbruchbereich umgehen können.