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Vierte Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung

Im Januar 2020 ist eine neue Trinkwasserverordnung in Kraft getreten, die eine Änderung zur Frist zur Umsetzung des § 17 Absatz 7 TrinkwV beinhaltet.

Am 20. Dezember 2019 hat der Bundesrat einer weiteren Änderung der Trinkwasserverordnung, der Vierten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) zugestimmt. Diese ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten.

Es ist der § 17 „Anforderungen an Anlagen für die Gewinnung, Aufbereitung oder Verteilung von Trinkwasser“ geändert worden, d.h. es wurde die Frist zur Umsetzung des § 17 Absatz 7 TrinkwV vom 09.01.2020 auf den 09.01.2025 verlängert.

Die Änderung der Trinkwasserverordnung gibt den Wasserversorgern einen längeren Zeitraum für gegebenenfalls erforderliche Rückbauten und Neuplanungen und stellt durch die Überprüfung des § 17 Absatz 7 TrinkwV eine klarere und besser vollziehbare Regelung in Aussicht.

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