Titel/Title: Artikel
URL: https://www.nordum-akademie.de/fachinformationen/artikel/ersatzbaustoffverordnung-und-probenahme-nach-laga-pn-98/print.html
Drucken Schließen

Ersatzbaustoffverordnung und Probenahme nach LAGA PN 98

Neue Ersatzbaustoffverordnung und Probenahme nach LAGA PN 98 verpflichtend

Auch im Zuge der neuen Ersatzbaustoffverordnung (ab 01.08.223 in Kraft getreten) gilt nach § 8 weiterhin die LAGA PN 98 als Regelwerk für die Probenahme. Die Fach- und Sachkunde ist mit einem Lehrgang einschließlich Erfolgskontrolle nachzuweisen. Diese ist alle 5 Jahre aufzufrischen. Es gilt die Protokollpflicht (Aufbewahrungspflicht 5 Jahre). Rückstellproben sind mindestens 6 Monate aufzubewahren. Die DIN 19698 Teil 1 und Teil 2 können ergänzend herangezogen werden.

Besuchen Sie unser Seminar zum Erwerb der Sachkunde zur Probenahme von Abfall nach LAGA PN 98, zahlreiche Termine deutschlandweit, bei einer Auffrischung auch Online-Teilnahme möglich.