Für Gebäude, die vor 1993 errichtet wurden, besteht aufgrund der möglichen Verwendung asbesthaltiger Materialien ein genereller Asbestverdacht, der durch die neue Gefahrstoffverordnung von 2024 bei der Planung und Durchführung von Bau- und Sanierungsmaßnahmen besonders zu berücksichtigen ist.
Bei positivem Asbestbefund gibt es längere Bauzeiten und höhere Kosten für die Sanierung. Die neue Verordnung (2024) führt neue Regelungen und Anforderungen für die Tätigkeiten mit Asbest ein. Es gibt erweiterte Begriffsbestimmungen und zusätzliche Informations- und Mitwirkungspflichten.
Wohnungs- und Immobilienunternehmen müssen mehr Planungsaufwand und längere Vorlaufzeiten für Erkundungsmaßnahmen einplanen. Beim Antreffen von Schadstoffen ohne vorherige Erkundung sind Baustillstand, nicht verhandelbare Nachträge und somit höhere Baukosten die Folge.
Ziel des Seminars ist es, einen praxisnahen Überblick über die relevanten Gebäudeschadstoffe sowie die neuen Anforderungen der Gefahrstoffverordnung zu geben und die Auswirkungen auf Planung, Vorlaufzeiten, Bauablauf und Kosten aufzuzeigen. Neben Asbest und künstlichen Mineralfasern (KMF) werden auch polychlorierte Biphenyle (PCB) und polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) sowie Schimmelpilze und Feuchteschäden betrachtet. Außerdem werden Möglichkeiten zur frühzeitigen Schadstofferkundung und zur kosten- und risikomindernden Planung von Bau- und Sanierungsmaßnahmen diskutiert.
Zielgruppen: Immobilienverwalter, Immobilienmakler, Architekten, Technische Mitarbeiter, Facility-Manager, Führungskräfte sowie Objektbetreuer
(Seminardauer: 3 x 1,5 Stunden mit Pausen (open end für Fragen/Diskussion))
Dr. Angelina Trappen, grieseler gmbh, Bewertung von Grundstücken, Gebäudeschadstoffe