Frühbucher: 20 € Rabatt bis 42 Tage vor der Veranstaltung und Mengenrabatt ab dem 2-ten Teilnehmer
Online-Schulung: ab 250 Euro bei einem Teilnehmer, 225 Euro bei 3 Anmeldungen (können unterschiedliche Personen, Termine oder Veranstaltungen sein) inkl. Frühbucherrabatt
(Angezeigten Preise enthalten nicht die Rabatte. Diese werden nach der Buchung abgezogen. Für Fragen stehen wir gern zur Verfügung.)
Wir führen den Sachkundenachweis zur Probenahme von Trinkwasser seit 2008 durch und haben über 2.000 Teilnehmende erfolgreich geschult.
Die neue Trinkwasserverordnung ist am 24. Juni 2023 in Kraft getreten und setzt ein Bündel von Maßnahmen aus der europäischen Trinkwasserrichtlinie in nationales Recht um. Sie sieht unter anderem die Einführung eines risikobasierten Trinkwasserschutzes vor, führt neue Parameter ein, legt niedrigere Grenzwerte für Schadstoffe wie Chrom, Arsen sowie Blei fest. Weiterhin wird eine regelmäßige Prüfung der Trinkwasserinstallationen in gewerblich vermieteten Objekten, insbesondere hinsichtlich der Legionellenproblematik gefordert.
Nach § 39 der Verordnung dürfen erforderliche Untersuchungen des Trinkwassers einschließlich der Probennahmen dürfen nur von dafür zugelassenen Untersuchungsstellen durchgeführt werden. Ein Untersuchungsauftrag an eine zugelassene Untersuchungsstelle muss sich auch auf die Durchführung der Probennahme für die jeweilige Untersuchung erstrecken.
Trinkwasserprobenahmen dürfen nur von qualifizierten Probenehmern durchgeführt werden, die entsprechend geschult und in ein Qualitätsmanagementsystem eines Labors eingebunden sind.
Nach erfolgreicher Absolvierung der Probenehmerschulung erwirbt der Probenehmer von Trinkwasser die notwendige Sachkunde. Das Seminar schließt als Grundschulung mit einer schriftlichen Prüfung ab. Die Veranstaltung ist als Grund- und Auffrischungsschulung zum Erwerb der Sachkunde ausgelegt und sollte innerhalb von 5 Jahren wiederholt werden.
Die Schulungsinhalte erfüllen die Anforderungen der Deutschen Akkreditierungsstelle aus dem DAkkS-Dokument 71 SD 4 011 (welches am 25.10.21 zurückgezogen wurde). Eine Trinkwasseruntersuchungsstellenverordnung (TUV), die in der novellierten TrinkwV 2023 und im IfSG etabliert worden ist, wird zukünftig (geplant für Sommer 2023) die Anforderungen an Trinkwasseruntersuchugsstellen und u.a. die Trinkwasserprobenahme regeln. Somit empfehlen wir die Auffrischungsschulung für Trinkwasser Probenehmer alle 5 Jahre weiterhin durchzuführen. Die DAkkS prüft diese Kompetenz der Labore und Probenehmer in Bezug auf die Trinkwasserprobenahme.
Die Trinkwasserschulung richtet sich u.a. an Trinkwasserprobenehmer von Prüflaboratorien, Gesundheitsämter, Sanitärunternehmen, Messdienstunternehmen, Stadtwerken, Ingenieurbüros, Servicedienstleister und alle die Probenehmer für Trinkwasser werden möchten (Probenehmer für Trinkwasser werden)
Rechtliche und technische Aspekte der Entnahme von Trinkwasserproben
Grundlagen der Trinkwasserprobenahme
Probenahme für chemisch und chemisch-physikalische Untersuchungen von Trinkwasser
Probenahme für mikrobiologische Untersuchungen von Trinkwasser
Aspekte der Arbeitssicherheit bei der Probenahme
Praktischer Teil - Gruppenübungen
Probenahme für chemisch, chemisch-physikalisch und mikrobiologische Parameter
Prüfung (multiple-choice-Test) (für die Grundschulung)
Bekanntgabe Ergebnisse der Trinkwasserprobenahme Schulung, Abschlussdiskussion
Dr. Katharina Hoffmann, BIOSERV Analytik und Medizinprodukte GmbH
Dr. Jeanette Holz, NORDUM GmbH
Michael Knitter, Aqua Service Schwerin Beratungs- und Betriebsführungsgesellschaft mbH