Weiteres Seminar in diesem Bereich:
Umgang mit der Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle
Die angebotene Schulung gibt einen vollständigen Überblick über das neu verfasste Merkblatt LAGA M 23 wider.
Der Verbleib von Abfällen ist von der Anfallstelle bis hin zum Einbau oder zur Beseitigung zu dokumentieren. Das fordert das Kreislaufwirtschaftsgesetz § 49 und § 50 in Verbindung mit der Nachweisverordnung.
Die Betreiber von Recyclinganlagen müssen nach § 3 der Ersatzbaustoffverordnung eine Annahmekontrolle durchführen.
Für Deponiebetreiber gilt § 8 Abs. 4 der Deponieverordnung. Danach ist bei jeder Anlieferung eine Annahmekontrolle durchzuführen.
Insbesondere durch die Einführung der LAGA M23 (LAGA-Richtlinie Mitteilung 23: Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle, Mai 2023) müssen asbesthaltige Abfälle bereits bei der Annahme von mineralischen Abfällen erkannt werden. Für die Asbestfreiheit wird es eine Dokumentationspflicht für den Abfallerzeuger oder Abfallbesitzer geben. Diese Asbestfreiheitsbescheinigung muss bei der Annahmekontrolle visuell verifiziert werden.
Durch diese erhöhten Anforderungen des Verordnungsgebers sowie durch die Vielzahl von Gebäudeschadstoffen steigt der Stellenwert an eine vollständige und durchgehende Annahmekontrolle bei Bauabfällen an.
Um Schadstoffe bei der Annahmekontrolle zu erkennen und möglichst richtig einzustufen, bedarf es einer gewissen Erfahrung. Mit dieser Schulung soll eine Hilfe für die visuelle Erkennung von Schadstoffen gegeben werden. Unser Referent mit seinen umfangreichen Erfahrungen wird Ihnen diese Problematik an vielen Praxisbeispielen erläutern. Für mögliche ergänzende Schnellanalysen für die Vor-Ort-Analytik wird auf die LAGA-Methodensammlung Feststoffuntersuchung hingewiesen.
Ein weiterer Schwerpunkt des Seminars ist die Probenahme von Hot-Spots in Haufwerken gemäß VDI 6202 Blatt 10 und die Probenahmen im Bestand nachVDI 3866 Blatt 1 und VDI 6202 Blatt 3.
Zielgruppe:
Recyclingindustrie, Entsorgungsfachbetriebe für mineralische Abfälle, akkreditierte Labore im Umweltbereich, Abfallbeauftragte, Ingenieurbüros, Baufirmen, Behörden für den Hoch, Straßen- und Tiefbau, Deponiebetreiber
Begrüßung und Einführung
Vorkommen asbesthaltiger Abfälle
Vorkommen weiterer gefährlicher Schadstoffe in Bauabfällen
(u.a. Künstliche Mineralfasern (KMF), PCB, PAK, Schwermetalle, Holzschutzmittel)
Visuelle Erkennung, Bewertung, Praxisbespiele
Regelungen und Hinweise
Abschlussdiskussion
Oliver Sommer, Mitarbeiter SGS INSTITUT FRESENIUS GmbH