Probenahme von Trinkwasser TrinkwV 2001 / 2011 (Novellierung) - Sachkundenachweis nach Trinkwasserverordnung 2001 (Novellierung 2011)
Wasser / Trinkwasser, Abwasser, Grundwasser, Badebeckenwasser Sachkundenachweis
| Nummer | Dauer | Beginn | Zeitraum | Kosten | Anmeldung |
| 2012-03-20 | 1 Tag(e) | 20.03.2012 | 09:00 - 17:00 | 280,00EUR (333,20EUR inkl. 19% MwSt.) Behörden und Hochschulen:Netto:220€ | Buchen alternativ Fax-Formular unten |
| Seminarort: Technologiepark Warnemünde, Friedrich Barnewitz Straße 5, 18119 - Rostock / Warnemünde | |||||
| 2012-10-23 | 1 Tag(e) | 23.10.2012 | 09:00 - 17:00 | 280,00EUR (333,20EUR inkl. 19% MwSt.) Behörden und Hochschulen:Netto:220€ | Buchen alternativ Fax-Formular unten |
| Seminarort: Technologiepark Warnemünde, Friedrich Barnewitz Straße 5, 18119 - Rostock / Warnemünde | |||||
Kursbeschreibung:
- Am 26.11.2010 hat der Deutsche Bundesrat eine Änderung der Trinkwasserverordnung beschlossen. Am 11. Mai 2011 verkündete der Bundesrat die Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung, welche am 01. November 2011 Inkrafttreten ist.
- Seit dem 1. Januar 2003 ist bundesweit die novellierte Trinkwasserverordnung in Kraft getreten. Gemäß § 15 Abs. 4 der neuen Trinkwasserverordnung dürfen Trinkwasseruntersuchungen einschließlich der Probenahme nur noch von nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditierten Untersuchungsstellen durchgeführt werden.
- In der Veranstaltung kann der notwendige Qualifikationsnachweis für Probenehmer nach neuer Trinkwasserverordnung erworben werden. Die Schulung umfasst einen theoretischen und praktischen Teil und schließt mit einem schriftlichen Kenntnisnachweis ab, mit dem die Teilnehmer Kenntnisse für die Probenahme von Trinkwasser nachweisen. Diese Grundschulung ist Grundlage für eine Auffrischungsschulung „Sachkundenachweis Probenahme Trinkwasser“.
- Die Schulung ist vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS M-V) anerkannt. Das Landesamt ist durch das Gesetz zur Ausführung des Infektionsschutzgesetzes vom 3. Juli 2006 als „unabhängige Stelle“ nach § 15 Abs. 5 und „bestellte Stelle“ (amtliche Proben) nach § 19 Abs. 2 der TrinkwV 2001 benannt.
- Die Zielgruppen der Schulung sind Probenehmer von Wasserversorgungsunternehmen, Prüflaboratorien, Umwelt- und Gesundheitsinstitute, Gesundheits- und Umweltbehörden sowie der freien Wirtschaft. Vorraussetzung sind berufsspezifische Grundkenntnisse im Wasserbereich.
- Inhalt:
- Rechtliche und technische Aspekte der Entnahme von Trinkwasserproben
- Grundlagen der Trinkwasserprobenahme
- Probenahme für chemisch und chemischphysikalische Untersuchungen von Trinkwasser
- Probenahme für mikrobiologische Untersuchungen von Trinkwasser
- Aspekte der Arbeitssicherheit bei der Probenahme
Unsere Dozenten für diesen Kurs:
Prof. Dr. habil Jupp Kreutzmann, NORDUM Akademie GmbH & Co. KG;Dr. Wilfried Puchert, Stellv. d. Vorsitzenden d. Trinkwasserkommission d. Bundes;
Dipl.-Biol. Gabriele Maibohm, Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V;
Dipl.-Chem. Ralf Becker, becker-umwelt Ingenieurdienstleistungen & Umweltanalysen;
Empfehlung:
Trinkwasserverordnung 2011 für Immobilieneigentümer und -verwalterTrinkwasserverordnung 2011 für Immobilieneigentümer und -verwalter
Legionellenproblematik
Seminar-Details und Termine... Keine speziellen vorausgehenden Kurse notwendig.