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Anstehende Seminare im Bereich Umwelt



23.10.2012 - 280,00 EUR (333,20 EUR inclusive 19% of VAT)

Seit dem 1. Januar 2003 ist bundesweit die novellierte Trinkwasserverordnung in Kraft getreten. Gemäß § 15 Abs. 4 der neuen Trinkwasserverordnung dürfen Trinkwasseruntersuchungen einschließlich der Probenahme nur noch von nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditierten Untersuchungsstellen durchgeführt werden.
Am 26.11.2010 hat der Deutsche Bundesrat eine Änderung der Trinkwasserverordnung beschlossen. Am 11. Mai 2011 verkündete der Bundesrat die Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung, welche am 01. November 2011 Inkrafttreten ist.



21.05.2012 - 280,00 EUR (333,20 EUR inclusive 19% of VAT)

Im Rahmen der Novellierung der DepV 2009 (voraussichtliches Inkrafttreten Ende 2011) werden neue Anforderungen an die Probenahme gestellt. Anhang 4, Pkt.2 (Probenahme) fordert: ”Die Probenahme für die Durchführung der Untersuchungen hat nach LAGA PN 98 zu erfolgen”.


27.06.2012 - 280,00 EUR (333,20 EUR inclusive 19% of VAT)

Was bringen uns die Ersatzbaustoffverordnung und die Novelle der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)?


25.09.2012 - 280,00 EUR (333,20 EUR inclusive 19% of VAT)

Eine Grundvoraussetzung für eine fachgerechte Probenahme ist neben der erforderlichen Geräteausstattung eine fachlich qualifizierte Schulung des mit der Durchführung der Probenahme betrauten Personals akkreditierter Ingenieurbüros oder akkreditierter Laboratorien.


10.10.2012 - 280,00 EUR (333,20 EUR inclusive 19% of VAT)

CHSchwimm- und Badebeckenwasser unterliegen dem Infektionsschutzgesetz. Nach § 37 muss das Schwimm- und Badebeckenwasser in öffentlichen Bädern oder Gewerbebetrieben so beschaffen sein, dass durch seinen Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit durch Krankheitserreger nicht zu befürchten ist.


28.06.2012 - 280,00 EUR (333,20 EUR inclusive 19% of VAT)

Die Kontrolle der Qualität von Schwimm- und Badebeckenwasser unterliegt den Vorgaben des  Infektionsschutz-Gesetzes (IfSG). Nach §37 muss das Schwimm- und Badebeckenwasser in öffentlichen Bädern oder Gewerbebetrieben so beschaffen sein, dass durch seinen Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit durch Krankheitserreger nicht zu befürchten ist.


27.09.2012 - 280,00 EUR (333,20 EUR inclusive 19% of VAT)

Der Probenahme als ersten Teilschritt im Analysenprozess muss besondere Beachtung geschenkt werden. Sie sollte repräsentativ, aufgabenorientiert und rechtlich nicht beanstandbar durchgeführt werden.


28.09.2012 - 280,00 EUR (333,20 EUR inclusive 19% of VAT)

Der Probenahme als ersten Teilschritt im Analysenprozess muss besondere Beachtung geschenkt werden. Sie sollte repräsentativ, aufgabenorientiert und rechtlich nicht beanstandbar durchgeführt werden. Fehlerhafte Probenahmen sind durch aufwendige analytische Schritte nicht mehr korrigierbar.


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