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Seminararchiv zu allen Veranstaltungen im Bereich Umweltbildung

Wasser / Trinkwasser, Abwasser, Grundwasser, Badebeckenwasser

(Seminar-Nummer TW) - Kosten 280,00 EUR - 1 Tag
Am 01.11.2011 tratt die neue Trinkwasserverordnung (erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung) in Kraft. Kernpunkt der Novellierung ist neben der Einführung von Parametern für Radioaktivität und Uran eine Verschärfung der Untersuchungs- und Anzeigepflichten hinsichtlich einer Legionellen-Belastung des Trinkwassers. Das gilt auch für Blei, welches bei älteren Wasserversorgungsanlagen beachtet werden muss. Dabei werden die bislang nicht hinreichend eindeutig gefassten Anforderungen insbesondere gegenüber gewerblichen Vermietern (und deren Verwaltern) erheblich ausgeweitet.


(Seminar-Nummer GW120313) - Kosten 280,00 EUR - 1 Tag
Der Probenahme als ersten Teilschritt im Analysenprozess muss besondere Beachtung geschenkt werden. Sie sollte repräsentativ, aufgabenorientiert und rechtlich nicht beanstandbar durchgeführt werden Fehlerhafte Probenahmen sind durch aufwendige analytische Schritte nicht mehr korrigierbar.


(Seminar-Nummer 111020) - Kosten 280,00 EUR - 1 Tag
Ziel der Veranstaltung ist den Teilnehmern die fachlichen Grundlagen der Vor-Ort-Untersuchungsparameter zu vermitteln und deren Bedeutung für die Bewertung des Mediums Wasser aufzuzeigen. Gleichzeitig wird die modernste Messtechnik vorgestellt, deren korrekter Gebrauch sowie deren Kalibrierung und Wartung erläutert.


(Seminar-Nummer PN TrinkOber) - Kosten 250,00 EUR - 1 Tag
Die Probenahme von Trink- und Oberflächenwasser unterliegt Regelungen und Anleitungen, die laufend den neuesten Erkenntnissen angepasst werden müssen ...


Schwimm- und Badebeckenwasser unterliegen dem Infektionsschutzgesetz. Nach § 37 muss das Schwimm- und Badebeckenwasser in öffentlichen Bädern oder Gewerbebetrieben so beschaffen sein, dass durch seinen Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit durch Krankheitserreger nicht zu befürchten ist.


(Seminar-Nummer TW) - Kosten 280,00 EUR - 1 Tag

Seit dem 1. Januar 2003 ist bundesweit die novellierte Trinkwasserverordnung in Kraft getreten. Gemäß § 15 Abs. 4 der neuen Trinkwasserverordnung dürfen Trinkwasseruntersuchungen einschließlich der Probenahme nur noch von nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditierten Untersuchungsstellen durchgeführt werden.
Am 26.11.2010 hat der Deutsche Bundesrat eine Änderung der Trinkwasserverordnung beschlossen. Am 11. Mai 2011 verkündete der Bundesrat die Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung, welche am 01. November 2011 Inkrafttreten ist.



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