Seminare im Bereich Wasser: Trinkwasser, Abwasser, Grundwasser, Badewasser
Probenahme von Trinkwasser - Sachkundenachweis nach Trinkwasserverordnung 2001
Kurzinformation: In der Veranstaltung kann der notwendige Qualifikationsnachweis für Probenehmer nach neuer Trinkwasserverordnung erworben werden. Die Schulung umfasst einen theoretischen und praktischen Teil und schließt mit einem schriftlichen Kenntnisnachweis ab, mit dem die Teilnehmer Kenntnisse für die Probenahme von Trinkwasser nachweisen. Diese Grundschulung ist Grundlage für eine Auffrischungsschulung „Sachkundenachweis Probenahme Trinkwasser“. Sie kann als Auffrischungsschulung genutzt werden, wobei keine Prüfung notwendig ist.
Termine: 28.10.2010, Rostock
Kennung: TW101028
Flyer: WA_TWVO2001
Praktische Probleme bei der Probenahme von Grundwasser - Sachkundenachweis
Kurzinformation: Eine Grundvoraussetzung für eine fachgerechte Probenahme ist neben der erforderlichen Geräteausstattung eine fachlich qualifizierte Ausbildung des mit der Durchführung der Probenahme betrauten Personals akkreditierter Ingenieurbüros oder akkreditierter Laboratorien, wobei dessen regelmäßige und intensive Schulung nach AQS Merkblatt P-8/3 - Probenahme aus Grundwasser - eine unabdingbare Voraussetzung für die Qualitätssicherung ist.
Termine: vorraussichtlich 02.2011, zuletzt Februar 2010, Berlin-Teltow
Kennung:
Flyer: WA_Grundwasser
Praktische Probleme bei der Probenahme von Abwasser - Qualifikationsnachweis
Kurzinformation: Eine Grundvoraussetzung für eine fachgerechte Probenahme ist neben der erforderlichen Geräteausstattung eine fachlich qualifizierte Ausbildung des mit der Durchführung der Probenahme betrauten Personals, wobei dessen regelmäßige und intensive Schulung nach AQS P-8/1 eine unabdingbare Voraussetzung für die Qualitätssicherung ist.
Termine: 16.09.2010, Rostock
Kennung: AW100916
Flyer: AW_Abwasser
Qualifikationsnachweises zum sicheren Umgang mit Chlorungsanlagen nach § 10 BGV D 5
Kurzinformation: Schwimm- und Badebeckenwasser unterliegen dem Infektionsschutzgesetz. Nach § 37 muss das Schwimm- und Badebeckenwasser in öffentlichen Bädern oder Gewerbebetrieben so beschaffen sein, dass durch seinen Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit durch Krankheitserreger nicht zu befürchten ist. Die Aufbereitung und Desinfektion erfolgt überwiegend mit Chlor und Chlorverbindungen.
Termine: in Planung Dezember 2010, Rostock
Kennung: CH101209
Flyer: CH_Chloranlagen