Seminare im Bereich Bäderbetrieb: Schwimm- und Badebeckenwasser, Arbeitsschutz

Überwachung und Probenahme von Schwimm- und Badebeckenwasser - Anforderungen der neuen DIN 19643

Kurzinformation: Nach § 37 IfSG muss das Schwimm- und Badebeckenwasser in öffentlichen Bädern oder Gewerbebetrieben so beschaffen sein, dass durch seinen Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit durch Krankheitserreger nicht zu besorgen ist. Der sichere Umgang mit Chlorungsanlagen ist in der technischen Regel BGR 108 „Betrieb von Bädern“ beschrieben. Die Unfallverhütungsvorschrift BGV D5 „Chlorung von Wasser“ ist ab Januar 2013 außer Kraft. Mit der Bedienung und Wartung von Chlorungsanlagen sowie mit dem Umgang mit Chemikalien dürfen nur Personen beauftragt werden, die darin unterwiesen sind und von denen zu erwarten ist, dass sie ihre Aufgaben zuverlässig erfüllen.

Zielgruppen: u.a. Betreiber von Bädern, vor allem Personen, die mit der Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser sowie der Beaufsichtigung bzw. Betreuung von Chlorungsanlagen im Bereich von Sport-, Freizeit- und medizinischen Einrichtungen befasst sind, Firmen für Installation von Chlorungsanlagen, Ämter für Arbeitsschutz und technische Sicherheit, Gesundheitsbehörden.

Detaillierte Informationen: Seminarinformation

Sicherer Betrieb von Bädern - Verantwortung / Haftung / Rechtsschutz

Kurzinformation: Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht muss der Badbetreiber alle notwendigen Maßnahmen treffen, um Gefahren von Badegästen fernzuhalten. Die Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflicht gilt für alle baulichen und technischen Anlagen sowie für die Beaufsichtigung der Badegäste. Deshalb muss der Badbetreiber qualifiziertes Personal beschäftigen und organisatorische Maßnahmen für den sicheren Betrieb planen und durchführen. Dieses Praxisseminar sich in dieser Hinsicht mit der Verantwortung, der Haftung und dem Rechtsschutz in Bädern.

Zielgruppen: Betreiber von Bädern, Verantwortliche Personen, Leiter/innen, Geschäftsführer/innen von Sport-, Freizeit und medizinischen Einrichtungen, Hotels und Ämtern mit Bäderbetrieb und andere Entscheidungsträger in dieser Branche, Vertreter von Unfallkassen

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Desinfektionsverfahren für Schwimm- und Badebeckenwasser

Kurzinformation: Nach § 37 IfSG muss das Schwimm- und Badebeckenwasser in öffentlichen Bädern oder Gewerbebetrieben so beschaffen sein, dass durch seinen Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit durch Krankheitserreger nicht zu besorgen ist. Einen Schwerpunkt der Veranstaltung bildet die Ende 2012 novellierte DIN 19643:2012:11 „Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser“. Sowohl neue Erkenntnisse im Bereich der Schwimm- und Badebeckenwasserhygiene als auch die technische Entwicklung der entsprechenden Aufbereitungs-verfahren haben eine Überarbeitung der Normenreihe DIN 19643 erforderlich gemacht.  Mit der Bedienung und Wartung von Chlorungsanlagen sowie mit dem Umgang mit Chemikalien dürfen nur Personen beauftragt werden, die darin unterwiesen sind und von denen zu erwarten ist, dass sie ihre Aufgaben zuverlässig erfüllen.

Zielgruppen: u.a. Betreiber von Bädern, vor allem Personen, die mit der Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser sowie der Beaufsichtigung bzw. Betreuung von Chlorungsanlagen im Bereich von Sport-, Freizeit- und medizinischen Einrichtungen befasst sind, Firmen für Installation von Chlorungsanlagen, Ämter für Arbeitsschutz und technische Sicherheit, Gesundheitsbehörden

Detaillierte Informationen:  Seminarinformation